Abmahnungen im
Wettbewerbsrecht bzw. Urheberrecht stehen im Zeitalter des Internets seit
Jahren auf der Tagesordnung. Hauptsächlich werden hierbei illegale Downloads
von Musikstücken, Filmen oder sonstiger Multimediadateien über einschlägige
Internettauschbörsen, sog. filesharing, abgemahnt.
Die Kosten, die bei
einer Abmahnung von den Betroffenen gefordert werden, können eine Dimension
von mehreren Tausend Euro erreichen und stellen daher ein erhebliches
Gefahrenpotential für die gesamte wirtschaftlichen Existenz dar.
Bei Erhalt einer
Abmahnung bzw. der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
abzugeben, ist eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.
Für weitere Fragen und
Details stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ein erstes
informatives Gespräch (ohne Rechtsberatung) ist stets kostenlos.